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Stiftsdamen Stiftsdamen (offiziell heißen sie bei uns Kapitularinnen) mussten bis 1924 sechzehn adlige Vorfahren haben – Das Wohnen und Leben in einem evangelischen Damenstift ist geeignet für Frauen, die nicht mehr (voll) beruflich engagiert sind und die ihr berufliches Wissen und ihre Lebenserfahrung in eine christlich geprägte Lebensgemeinschaft einbringen wollen.Hier können sie sich – zusammen mit anderen Frauen – für den Erhalt und den Fortbestand einer traditionell von Frauen getragenen Institution engagieren, ohne auf die Teilnahme am üblichen gesellschaftlichen Leben zu verzichten. Bei uns warten neue, interessante Aufgaben auf Sie:
Wie wird man Stiftsdame? Für Stiftsdamen ist das evangelische Bekenntnis Voraussetzung. Sie müssen alleinstehend sein, d.h. ledig, verwitwet oder geschieden. Da das Stift nur im Ausnahmefall Hilfe zum Lebensunterhalt leistet, müssen Bewerberinnen über eine gesicherte finanzielle Grundlage zur Lebensführung verfügen. Stiftsdamen sollten bei Ihrem Eintritt möglichst nicht über 60 Jahre alt sein. Über die Bewerbung einer Kandidatin entscheidet das Kapitel, d.h. die Gesamtheit der zur Zeit im Stift lebenden Stiftsdamen. Neben Gesprächen und Besuchen zum gegenseitigen Kennen lernen gibt es die Möglichkeit, einige Zeit die Ferienwohnung des Stifts zum „Probewohnen“ zu mieten.
Äbtissin Uda von der Nahmer
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